Rechtsprechung
BFH, 27.04.2010 - X B 163/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Übergehen eines Beweisantrags
- openjur.de
Übergehen eines Beweisantrags
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Übergehen eines Beweisantrags
- Bundesfinanzhof
Übergehen eines Beweisantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Übergehen eines Beweisantrags - rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Übergehen eines Beweisantrags - rewis.io
Übergehen eines Beweisantrags
- ra.de
- rewis.io
Übergehen eines Beweisantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1 S. 1
Missachtung eines angebotenen Ausforschungsbeweises als Verfahrensfehler - datenbank.nwb.de
Übergehen eines Beweisantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.06.2008 - 12 K 116/08
- BFH, 27.04.2010 - X B 163/08
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln, …
Auszug aus BFH, 27.04.2010 - X B 163/08
Auch muss dargelegt werden, dass die unterlassene Beweiserhebung vor dem FG gerügt wurde oder aus welchen Gründen eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. Beschluss vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, m.w.N.). - BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
NZB: Ausforschungsbeweis
Auszug aus BFH, 27.04.2010 - X B 163/08
Denn in einem solchen Fall zielt die begehrte Beweiserhebung lediglich darauf ab, im Rahmen der Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzudecken (BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166). - BFH, 23.07.1996 - X B 191/95
Pflicht zum Nachgehen eines Beweisantrags
Auszug aus BFH, 27.04.2010 - X B 163/08
Dies ist dann anzunehmen, wenn keine konkreten entscheidungserheblichen Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, vorgetragen werden oder anderweitig erkennbar sind (Senatsbeschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50). - BFH, 29.06.1994 - I R 108/93
Übergehen eines Beweisangebots - Verzicht auf die Einvernahme eines Zeugen
Auszug aus BFH, 27.04.2010 - X B 163/08
Damit hat das FG zum Ausdruck gebracht, es sei noch offen, ob nach dem Beratungsergebnis ein Beweisbeschluss oder ein Urteil ergehen wird (BFH-Beschluss vom 29. Juni 1994 I R 108/93, BFH/NV 1995, 320).
- BFH, 13.12.2016 - X B 23/16
Prüfung der Substantiiertheit eines Beweisantrags auch durch Einbeziehung …
Vielmehr ist auch die prozessuale Vorgeschichte --insbesondere der Inhalt eingereichter Schriftsätze und die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen-- einzubeziehen (BFH-Beschlüsse vom 27. April 2010 X B 163/08, BFH/NV 2010, 1639, Rz 13 f., …und vom 26. Juli 2016 III B 148/15, BFH/NV 2016, 1486, Rz 12). - BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12
Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene …
Auch dem schriftsätzlichen Vorbringen des Klägers im finanzgerichtlichen Verfahren ist eine hinreichende Substantiierung (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 27. April 2010 X B 163/08, BFH/NV 2010, 1639) nicht zu entnehmen. - FG Münster, 20.02.2013 - 6 K 187/11
Anrechnung, Weiterleitungsfälle, Durchführung der Erstattung, Kenntnis, …
Ein Ausforschungsbeweis ist dann anzunehmen, wenn keine konkreten entscheidungserheblichen Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein können, vorgetragen werden oder anderweitig erkennbar sind (…BFH-Beschlüsse vom 23.07.1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; vom 27.04.2010 X B 163/08, BFH/NV 2010, 1639).Denn in einem solchen Fall zielt die begehrte Beweiserhebung lediglich darauf ab, im Rahmen der Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzudecken (BFH-Beschlüsse vom 06.09.2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166, vom 27.04.2010, X B 163/08, BFH/NV 2010, 1639).
- BFH, 26.07.2016 - III B 148/15
Ordnungsgemäßer Beweisantrag
Ob dieser Beweisantrag bei isolierter Betrachtung ausreichend konkretisiert ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden, da auch die prozessuale Vorgeschichte einzubeziehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 2010 X B 163/08, BFH/NV 2010, 1639). - FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 3 KO 987/13
Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr - Darlegungslast und …
Auf den angebotenen Zeugenbeweis war nicht einzugehen, weil es bereits am substantiierten Vortrag zu den Telefongesprächen fehlt; die Anhörung der als Zeugen benannten Personen würde auf eine Ausforschung hinauslaufen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 2010 X B 163/08. BFH/NV 2010, 1639, m.w.N.). - FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 3 KO 986/13
Nachweis des Entstehens einer Terminsgebühr
Auf den angebotenen Zeugenbeweis war nicht einzugehen, weil es bereits am substantiierten Vortrag zu den Telefongesprächen fehlt; die Anhörung der als Zeugen benannten Personen würde auf eine Ausforschung hinauslaufen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 2010 X B 163/08. BFH/NV 2010, 1639, m.w.N.).